Weshalb zum Fachanwalt?

Der Titel Fachanwalt/Fachanwältin wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nur dem Anwalt verliehen, welcher über bestimmte von ihm nachgewiesene theoretische und besondere praktische Erfahrungen verfügt.

Auch unterliegt ausschließlich der/die Fachanwalt/Fachanwältin der jährlichen Verpflichtung sich bezüglich seiner Spezialisierung fortzubilden und die geleisteten Fortbildungsstunden der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu allen Rechtsfragen, die Beziehung Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in betreffend, sowie Vertretung in kollektivrechtlichen Angelegenheiten (Betriebsräte/Personalräte).

Mehr erfahren

Fachanwältin für Familienrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl Eheleute, nichteheliche Lebensgemeinschaften, als auch Lebenspartnerschaften betreffend.

Mehr erfahren

Kosten

Hier erfahren Sie mehr über die Kosten einer rechtlichen Beratung und werden unterstützt, wenn es um die Kostenübernahme durch Staat oder Rechtsschutzversicherung geht.

Mehr erfahren

Alles aus einer Hand

In unserem Info- und Downloadbereich finden Sie alle nötigen Formulare einfach und schnell.

Einfach Formular wählen, ausdrucken und ausfüllen.

Mehr erfahren
Luftbild Grüne ZitadelleEingangWartebereichBesprechungsraumBücherregalInnenansicht BüroInnenansicht Büro