Die Kosten meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Somit sind die anfallenden Kosten für Sie nachvollziehbar. Neben der Gebührentabelle kommen zusätzliche Kosten für eine bloße Beratung hinzu, die allerdings bei einer Vertretung durch mich verrechnet werden und somit nachträglich entfallen.
Die Höhe der Beratungsgebühr
Die Höhe der Beratungsgebühr hängt von der Art und dem Umfang sowie vom Rechtsgebiet meiner Tätigkeit ab. Es fallen jedoch erst ab dem Zeitpunkt Kosten an, an dem Sie einen von mir vorgeschlagenen Preis akzeptieren und eine Erstberatung wünschen. Während dieser Erstberatung gegen wir Ihnen einen wesentlichen Einblick in die Rechtslage und die möglichen Rechtsfolgen. Geht die Beratung jedoch über eine bloße rechtliche Einschätzung hinaus, werde ich Ihnen diese umgehend mitteilen. So haben Sie jederzeit eine Übersicht über die anfallenden Kosten.
Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann müssen Sie sich über die anfallenden Kosten keine Gedanken machen. Gern übernehme ich kostenlos die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungszusage zu erhalten.
Erhalte ich eine Deckungszusage, dann kommen keine Kosten auf Sie zu. Wird eine Deckungszusage abgelehnt, werde ich Sie umgehend informieren und Sie können selbst entscheiden, ob Sie trotzdem eine Vertretung durch mich wünschen.
Kostenübernahme durch den Staat
In einigen Fällen werden die anfallenden Kosten von der Staatskasse beglichen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen. Diesen Antrag finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“. Gern beraten wir Sie, ob ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Ihrer konkreten Situation ratsam ist. Sprechen Sie uns einfach an.