Ob bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder bei konsequenter Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht vertrete ich Sie mit Fingerspitzengefühl und der nötigen Hartnäckigkeit.
In einer oftmals auch emotional schwierigen Zeit stehe ich an Ihrer Seite und finde für Ihre konkrete Situation die rechtlich und wirtschaftlich beste Lösung.
Dabei genießen die Belange gemeinsamer Kinder Vorrang. In der Regel empfiehlt sich eine möglichst einvernehmliche außergerichtliche Lösung für ein familienrechtliches Problem zu suchen.
Eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung eröffnet zudem ein hohes Maß an Flexibilität.
Mit meiner Unterstützung bestimmen Sie den Inhalt einer möglichen Einigung – nicht ein Gericht!
Auch bei einer gemeinsamen Immobilie oder der Auseinandersetzung von sonstigem Vermögen bietet sich eine solche Vereinbarung zur Kostenreduzierung und Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen und Zugewinn an.
- Allgemeines Ehe- und Familienrecht
- Scheidung
- Kindesunterhalt
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Immobilie bei Trennung und Scheidung
- Eheverträge
- Alleinerziehende